Mit unserem kostenlosen Grundschulddarlehen Rechner, können Sie die aktuellen Zinsen für Grundschulddarlehen für die Immobilienfinanzierung berechnen und so die verschiedenen Anbieter vergleichen. So können Sie sich ein günstiges Grundschulddarlehen sichern. Unser Vergleich ist kostenlos und unverbindlich.
Unser Tipp: Holen Sie sich am besten mehre Angebote von verschiedenen Anbietern aus dem Vergleich ein.
Grundschulddarlehen Rechner
In Kooperation mit financeAds: Datenschutzhinweise
Wer eine Immobilie oder ein Grundstück erwerben möchte, wird den Kaufbetrag nur sehr selten komplett aus der eigenen Tasche beziehungsweise vom Ersparten entrichten können. Auch größere Umbauvorhaben oder Sanierungsmaßnahmen können nur selten vollständig selbst finanziert werden. Bevor die Bank einer Finanzierung zustimmt, benötigt sie entsprechende Sicherheiten.
Zu den wichtigsten Kriterien gehört hierbei der Eintrag der gesamten Darlehenssumme – die auch als Grundschuld bezeichnet wird – ins örtliche Grundbuch. Der Notar verschafft sich vor Abschluss des Kaufvertrages zudem einen Einblick ins Grundbuch, überprüft eventuell vorhandene Einträge, beauftragt deren Löschung und veranlasst dann wiederum den Eintrag des neuen Grundschulddarlehens.
Nutzungsmöglichkeiten von einem Grundschulddarlehen
Die meisten Darlehensnehmer nutzen den Kreditbetrag zum Kauf eines Grundstückes und der Errichtung eines eigenen Hauses oder den Erwerb einer bereits bestehenden Immobilie. Das Darlehen kann allerdings auch für andere Zwecke, beispielsweise umfangreiche Sanierungsarbeiten am Gebäude, den Kauf eines Fahrzeuges oder für die Durchführung einer Umschuldung genutzt werden.
Wurde ein Grundschulddarlehen bereits abgezahlt, bleibt der Eintrag im Grundbuch solange bestehen, bis dessen Löschung beantragt wird. Allerdings kann die Grundschuld dann auch für die Gewährung anderer Darlehen genutzt werden.
Vergabe-Voraussetzungen für Grundschulddarlehen
Bevor die Bank der Vergabe des Darlehens zustimmt, benötigt sie erst einmal umfassende Informationen über die finanzielle Situation des zukünftigen Darlehensnehmers. So muss dieser Nachweise über
- Sein regelmäßiges Einkommen,
- Erspartes,
- Weitere Einnahmen (beispielsweise Mieteinnahmen, erhaltene Unterhaltszahlungen, Kindergeld) und
- Bestehende finanzielle Verbindlichkeiten (derzeitige Mietausgaben, regelmäßige finanzielle Belastungen etc.)
vorlegen. Zugleich wird die Bank eine Schufa-Auskunft anfordern.
Um der Vergabe des Darlehens zustimmen zu können, wird sie sich auch über den Wert der Immobilie bzw. des Grundstückes ein genaues Bild verschaffen.
Um das Risiko von Zahlungsausfällen zu minimieren, verlangen viele Kreditinstitute den Abschluss einer Lebensversicherung und/oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese werden als zusätzliche Sicherheiten angesehen.
Bevor Sie sich für ein Finanzinstitut entscheiden, sollte ein Vergleich mehrerer Angebote erfolgen. Achten Sie dabei auch auf die zu zahlenden Zinsen sowie die Zinsbindung. Gerade in Niedrigzinsphasen ist eine lange Zinsbindung von 15 oder gar 20 Jahren zu empfehlen.
Ist eine Erhöhung des Grundschulddarlehens möglich?
Unter bestimmten Umständen ist eine Erhöhung des Grundschulddarlehens möglich. Hier gilt es, das Gespräch mit der finanzierenden Bank zu suchen. Diese muss der Erhöhung des Grundschulddarlehens zustimmen. Ist die Bonität die gleiche wie bei Abschluss des Darlehensvertrages und die Wertigkeit des Gebäudes weiterhin in gleichem Umfang gegeben, wird sie der Erhöhung der Grundschuld zustimmen. Zu bedenken ist allerdings, das dann weitere Kosten hinzukommen, muss doch die Änderung der Grundschuld notariell beurkundet und wiederum im Grundbuch eingetragen werden. Wer einen größeren Teilbetrag des Darlehens bereits beglichen hat, hat die Möglichkeit, die bereits zurückgezahlte Summe als erneutes Darlehen in Anspruch zu nehmen, ohne dass umfangreichere weitere Kosten entstehen. Denn die Löschung der Grundschuldeintragung kann erst dann erfolgen, wenn die bislang finanzierende Bank ihr Einverständnis erklärt.
Wird eine Erhöhung des Grundschulddarlehens durchgeführt, ist meist dann der zu diesem Zeitpunkt aktuelle Zinssatz zu zahlen.
Unterschiede zwischen zweckgebundenem und nicht zweckgebundenem Grundschulddarlehen
Wer für die Errichtung seines Hauses oder dessen Sanierung ein KfW-Darlehen nutzt, das natürlich auch als Grundschuld eingetragen wird, kann diesen Kreditbetrag auch nur für die Errichtung oder Sanierung der Immobilie verwenden. Hierbei handelt es sich also um ein zweckgebundenes Grundschulddarlehen. Der restliche Darlehensbetrag lässt sich allerdings – sofern mit der Bank keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden – auch für anderweitige Zwecke nutzen, beispielsweise wenn der ursprüngliche Kreditbetrag vollständig zurückgezahlt, aber noch keine Löschung der Grundschuldeintragung vorgenommen wurde. Bei der Errichtung einer Immobilie wird die Bank aber immer nur Teilbeträge auszahlen, um eine entsprechende Sicherheit zu besitzen.
Was unterscheidet Grundschulddarlehen von Hypothekendarlehen?
Bei der Hypothek handelt es sich, genau wie beim Grundschulddarlehen, um ein Grundpfandrecht. Diese sind aber völlig unterschiedlich ausgestaltet. Während bei der Hypothek das Objekt an den Gläubiger – bei dem es sich in den meisten Fällen um eine Bank handelt – verpfändet wird, kann die Grundschuld auch nach Rückzahlung des Darlehens weiterhin als Sicherheit für andere Kredite genutzt werden, was bei der Hypothek nicht möglich ist.
Während bei einer Hypothek eine Zwangsversteigerung erst nach erfolgreicher Einreichung einer Klage möglich ist, muss der gerichtliche Weg bei der Grundschuld nicht bestritten werden. Hier kann der verpfändete Grundbesitz bei ausbleibenden Zahlungen sofort zwangsversteigert werden. Zugleich ist nicht nur die Immobilie pfändbar, sondern auch das sonstige Schuldnervermögen, beispielsweise im Rahmen von Lohn- und weiteren Vermögenspfändungen. So sind beispielsweise der eigene Pkw und hochwertige Sammelobjekte pfändbar.