Grundschulddarlehen ohne Zweckbindung

In den meisten Fällen werden Grundschulddarlehen für den Erwerb von Grundstücken, den Neubau oder den Kauf eines Hauses verwendet. Aber auch für anstehende Sanierungsmaßnahmen ist die Aufnahme einer Grundschuld möglich. Seit einigen Jahren werden diese Darlehen aber auch ohne Zweckbindung angeboten, sofern man im Besitz einer Immobilie ist. Steht beispielsweise der Kauf eines neuen Pkws an, der nicht aus Eigenmitteln finanziert werden kann, ist die Eintragung einer Grundschuld in entsprechender Höhe durchaus möglich.

Wurde ein früher gewährtes Grundschulddarlehen bereits vollständig zurückgezahlt, bleibt der Eintrag so lange bestehen, bis die Löschung beantragt und vom kreditgewährenden Institut genehmigt wurde. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, wiederum ein Darlehen aufzunehmen, welches maximal die Höhe der eingetragenen Grundschuld aufweist und von der gleichen Bank gewährt wird.

Notwendige Sicherheit bei einem Grundschulddarlehen

Die Immobilie stellt die notwendige Sicherheit für die Gewährung eines größeren Darlehens dar. Deshalb hat man bis vor wenigen Jahren Grundschulddarlehen nur mit Zweckbindung vergeben.

Vor- und Nachteile eines Grundschulddarlehens ohne Zweckbindung

Wer eine bereits zurückgezahlte Grundschuld erneut nutzt, spart sich die Kosten für den Notar und die Eintragung ins örtliche Grundbuch. Zugleich fallen auch niedrigere Bearbeitungskosten der Bank an, muss diese doch die vorhandene Immobilie nicht neu bewerten.

Interessant wird es bei den zu zahlenden Zinsen für den neuen Kredit. Hier sollte unter Umständen darauf geachtet werden, dass niedrigere Zinsen als für das frühere Darlehen zu zahlen sind. Fallen die damaligen Darlehenszinsen niedriger aus, so sollten Sie unter Umständen darauf drängen, dass diese auch für das neue Darlehen Gültigkeit besitzen.

Gerät man in Zahlungsverzug, muss die Bank nicht erst Klage einreichen, sondern kann sofort die Zwangsvollstreckung betreiben. Im Gegensatz zur Hypothek haftet man bei einer Grundschuld nicht nur mit der Immobilie, sondern mit dem gesamten Vermögen. Die Hypothek kann allerdings nur für den Erwerb des Grundstückes, des neu zu errichtenden Hauses, den Kauf einer Bestandsimmobilie oder für Finanzierung von Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen genutzt werden.

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